SCHULORDNUNG

Regeln für ein sicheres und respektvolles Miteinander

Unsere Schul-, Haus- und Klassenordnung schaffen eine sichere, freundliche und respektvolle Lernumgebung für alle Kinder.

SCHULORDNUNG

Regeln für das Zusammenleben in der Schule

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HAUSORDNUNG

Regeln für das Verhalten im Schulhaus und auf dem Hof

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KLASSENORDNUNG

Regeln für das Lernen und Miteinander in der Klasse

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SCHULORDNUNG

1. Schulpflicht und Teilnahme

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

2. Krankheit und Entschuldigung

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

3. Beurlaubung

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

4. Unterrichtszeiten und Aufsicht

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

5. Verhalten auf dem Schulgelände

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.

6. Sicherheit und Ordnung

Waffen, gefährliche Gegenstände sowie unerlaubter Handel sind verboten.
Das Verteilen von Materialien oder Aufhängen von Plakaten ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

7. Digitale Geräte

Handys, Smartwatches und andere digitale Geräte dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden.
Diese müssen im Schulranzen der Kinder aufbewahrt werden und ausgeschaltet sein.
Bei Störungen können Geräte vorübergehend einbehalten werden.

8. Fahrzeuge

Fahrräder dürfen nur im Rahmen schulischer Veranstaltungen benutzt und abgestellt werden.
Roller, Inliner usw, bleiben außerhalb des Schulhauses.
Es sind die dafür vorgesehenen Stellplätze zu verwenden.

9. Parken und Verkehr

Die Lehrerparkplätze sind freizuhalten.
Im unmittelbaren Schulbereich gilt Halteverbot.
Kinder werden an sicheren Stellen ein- und ausgelassen.

HAUSORDNUNG

1. Miteinander im Schulhaus

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

2. Sauberkeit und Ordnung

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

3. Umgang mit Materialien

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

4. Pausenregelung

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

5. Kleidung und persönliche Dinge

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.

7. Fundsachen

Waffen, gefährliche Gegenstände sowie unerlaubter Handel sind verboten.
Das Verteilen von Materialien oder Aufhängen von Plakaten ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

KLASSENORDNUNG

1. Sozialverhalten

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

2. Gesprächsregeln

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

3. Arbeitsverhalten

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

4. Ordnung im Klassenzimmer

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

5. Gemeinsames Schulleben

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.