Unsere Schul-, Haus- und Klassenordnung schaffen eine sichere, freundliche und respektvolle Lernumgebung für alle Kinder.

Regeln für das Zusammenleben in der Schule
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Regeln für das Verhalten im Schulhaus und auf dem Hof
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Regeln für das Lernen und Miteinander in der Klasse
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Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.
Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.

Waffen, gefährliche Gegenstände sowie unerlaubter Handel sind verboten.
Das Verteilen von Materialien oder Aufhängen von Plakaten ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

Handys, Smartwatches und andere digitale Geräte dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden.
Diese müssen im Schulranzen der Kinder aufbewahrt werden und ausgeschaltet sein.
Bei Störungen können Geräte vorübergehend einbehalten werden.

Fahrräder dürfen nur im Rahmen schulischer Veranstaltungen benutzt und abgestellt werden.
Roller, Inliner usw, bleiben außerhalb des Schulhauses.
Es sind die dafür vorgesehenen Stellplätze zu verwenden.

Die Lehrerparkplätze sind freizuhalten.
Im unmittelbaren Schulbereich gilt Halteverbot.
Kinder werden an sicheren Stellen ein- und ausgelassen.

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.
Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.

Waffen, gefährliche Gegenstände sowie unerlaubter Handel sind verboten.
Das Verteilen von Materialien oder Aufhängen von Plakaten ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teil.
Die Verantwortung dafür tragen die Eltern.

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nicht nachgereicht werden.
Bei Auffälligkeiten bei den Fehlzeiten kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

Beurlaubungen müssen rechtzeitig beantragt werden.
Anträge vor oder nach Ferien sowie ab 3 Tagen Dauer sind an die Schulleitung zu richten.

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.
Einlass ins Schulhaus ist ab 7:45 Uhr.
Die Aufsicht vor dem Unterricht findet dort in den Clustern statt. Ein Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erwünscht und unbeaufsichtigt.
Die Zeit vor 7.45 Uhr liegt in Verantwortung der Eltern und ist nicht unfallversichert.
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder das Schulgelände zügig oder gehen in die Betreoung. Ein längerer Aufenthalt ist auch hier nicht unfallversichert.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Eltern betreten das Schulgelände und das Schulhaus nur bei wichtigen Anlässen.
Besucher melden sich im Sekretariat an.