Schulpflicht

Schulpflichtige Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an außerunterrichtlichen Veranstaltungen verpflichtet (§ 72 ff. Schulgesetz). Verantwortlich für die Erfüllung der Schulpflicht sind die Eltern.

Krankheit

Bei Krankheit informieren die Eltern die Schule am selben Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager. Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Bei längerer Krankheit kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Dies gilt auch für von Eltern gewünschte Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind rechtzeitig vorher zu beantragen. Anträge auf Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferienabschnitten und Beurlaubungen von 3 und mehr Schultagen während des Schuljahres sind an die Schulleitung zu richten.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt zur 1. Stunde um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr ist Einlass ins Schulgebäude unter Aufsicht der Lehrer. Vorher besteht keine Aufsicht, der frühere Aufenthalt steht unter Verantwortung der Eltern. Kinder, die die Kernzeit besuchen, betreten das Verwaltungsgebäude ab 7.00 Uhr oder gehen direkt nach Unterrichtsschluss in die Räume der Kernzeit. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler zügig das Schulgelände. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

Eltern auf dem Schulgelände

Eltern betreten das Schulgebäude nur bei begründetem Anlass (Lehrergespräch, krankes Kind abholen, Elternabend, ...). Zum Bringen bzw. Abholen werden die Kinder an der Schulhofgrenze verabschiedet bzw. erwartet. Das Bringen von vergessenen Sachen oder Vesper ist nicht erwünscht. Schulfremde Personen oder Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden. Das Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes ist Kindern und Erwachsenen gestattet, wenn der Grund dafür im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb bzw. der Angebote der Vereine liegt. Veranstaltungen, die in den Raumbelegungsplan der Schule aufgenommen sind, gehören dazu.

Hofpause

In der großen Pause verlassen die Kinder zügig das Schulhaus und halten sich im Pausenhof auf. Das Foyer und die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume oder Spielbereich.

Spielplatz auf dem Schulhof

Der Spielplatz der Schule ist kein öffentlicher Spielplatz und den Kindern der Gründelbachschule vorbehalten.

Umgang mit Möbel und Materialien

Lehr- und Lernmittel, Möbel, Einrichtung und Räume sind schonend zu behandeln. Mutwillige oder fahrlässige Beschädigung oder Verunreinigung führen zu Schadensersatzforderung seitens der Stadt Freiberg.

Toiletten

Die Toiletten sind so sauber wie möglich zu halten, Händewaschen nach dem Besuch der Toilette wird selbstverständlich erwartet.

Sekretariat

Kinder dürfen im Sekretariat nach Hause telefonieren, wenn sie wegen Krankheit abgeholt werden müssen oder im Ausnahmefall dringende Informationen plausibel gemacht werden können. Telefongespräche wegen vergessener Sachen werden nicht geführt.

Fahrräder und Fahrzeuge

Fahrräder dürfen für die Jugendverkehrsschule von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 auf dem Schulhof geschoben und auf dem vorgesehenen Platz abgestellt werden. Fahrräder sind sonst generell auf dem Schulhof nicht erlaubt. Fahrzeuge oder Sportgeräte bleiben außerhalb des Schulhauses. (Inliner, Roller, ...).

Smartphones, Smartwatches und digitale Geräte

Smartphones, Smartwatches und andere digitale Aufnahmegeräte dürfen während des Schulvormittags nicht benutzt werden. Diese müssen im Schulmodus im Schulranzen verbleiben. Da die aktivierte Funktion nicht geprüft werden kann, behalten wir uns vor, diese Geräte bis Ende des Vormittags in Verwahrung zu nehmen, sollten sie den Ablauf des Schulbetriebs stören.

Parkplätze

Die markierten Parkplätze vor der Schule sind von 7.00 – 18.00 Uhr den Lehrkräften der Schule vorbehalten. Sie dürfen auch nicht durch abholende Fahrzeuge zugeparkt werden. Auf der Straße besteht im unmittelbaren Bereich der Schule totales Halteverbot. Kinder, die gebracht werden, sind an anderen Haltemöglichkeiten zu entlassen.

Rauchverbot

Im Schulhaus und auf dem Schulhof besteht generelles Rauchverbot.

Waffen

Die Mitnahme von Gegenständen, die den Unterricht und die Erziehung nicht fördern (z.B. Waffen, Waffenimitationen, Messer,...) ist verboten. Warenhandel und ungenehmigte Sammlungen sind verboten.

Verteilen von Schriften und Plakate

Es ist verboten, Schriften ohne Genehmigung durch die Schulleitung an Schüler zu verteilen. Bei Anfragen an das Rektorat kann über den Elternbeirat die Genehmigung zur Verteilung von Informationen erteilt werden. Es ist verboten, ohne Genehmigung durch die Schulleitung im Schulhaus Plakate anzubringen.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren auf den Schulhof oder ins Schulgebäude ist nur in unterrichtlichem Zusammenhang erlaubt.

Fundsachen

Fundsachen werden über das Schuljahr gesammelt. Was bis zum Ende der Sommerferien übrig ist, wird einem wohltätigen Zweck zugeführt.